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§1 Geltungsbereich |
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(a)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Inhalte, Bestellungen, Aufträge und Beratungsdienste,
die durch die MARCO PROjekt GmbH |
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im Rahmen
der Projekttätigkeiten u.a. für "profit-control.de", "marcoprosal.de", "smartext.de" etc. angeboten, ausgeführt und
erfüllt werden. Die MARCO |
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PROjekt GmbH ist im
Handelsregister Offenbach HRB 43653 mit Sitz in Karlstraße
4, 63110 Rodgau, Telefon (049) 06106-666279 eingetragen. |
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(b)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
einmaligen und fortlaufenden Leistungen, soweit keine spezielleren
Regelungen eingreifen. Die |
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AGB der MARCO PROjekt GmbH und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen
der einzelnen Projekte, z.B. "profit-control.de", "marcoprosal.de" etc. gelten |
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in Übereinstimmung
mit diesen AGBs uneingeschränkt weiter, bei widersprüchlichen
Regelungen in anderen AGBs gehen die spezielleren AGBs vor. |
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(c)
Diese AGB gelten ausschließlich und nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichem Sonderver- |
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mögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftrag- |
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gebers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. |
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(d)
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Besteller/Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter |
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wandter Art handelt. |
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss |
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(a)
Sofern eine Bestellung bzw. eine Auftragserteilung als Angebot
§ 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb
von zwei Wochen annehmen. |
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§ 3 Überlassene Unterlagen |
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(a)
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung bzw. Auftragsdurchführung
dem Besteller/Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie
z.B. Texte |
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Recherchen, Analysen, Kalkulationen etc., behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht |
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werden, es
sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller/Auftraggeber unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot/Auftragserteilung |
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nicht innerhalb
der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich
zurücksenden. |
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§
4 Urheberrecht, Nutzungsrecht Inhalte |
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(a)
Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte Dritter, auf die über
die Websites der MARCO PROjekt GmbH zugegriffen werden, verbleiben
vollumfänglich |
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beim jeweiligen
Rechteinhaber und sind entsprechend geschützt. Wenn im
Einzelfall nichts anderes bestimmt, haben Sie lediglich
das gesetzliche Recht, |
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einige
wenige Kopien von Teilen der Inhalte zu erstellen, vorausgesetzt,
dass diese Kopien ausschließlich zum persönlichen
Gebrauch erstellt und genutzt |
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werden und dass sichergestellt wird, dass alle Hinweise auf die Schutzrechte
und deren Inhalte bestehen bleiben. |
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§
5 Preise und Zahlung |
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(a)
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise für Warenlieferungen ausschließlich
Verpackung und zuzüglich Mehrwert- |
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steuer, für Honorare
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Kosten der Verpackung, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert
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(b)
Die Zahlung des Kaufpreises/Honorars hat ausschließlich
auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto
ist nur bei schriftlicher |
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besonderer Vereinbarung
zulässig. |
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(c)
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis/Honorar
binnen 10 Tagen nach Lieferung/Rechnungsstellung zu zahlen.
Verzugszinsen werden in |
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Höhe
von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten. |
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(d)
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene
Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-,
Logistik- und Vertriebs- |
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kosten für Lieferungen/Services,
de 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten. |
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§
6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte |
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(a)
Dem Besteller/Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur |
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Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. |
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§
7 Lieferzeit/Erbringung der Services |
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(a)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers/Auftraggebers |
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voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. |
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(b)
Kommt der Besteller/Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit |
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insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern |
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vorstehende Voraussetzungen
vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeit-
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punkt auf den Besteller/Auftraggeber
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist. |
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(c)
Wir haften für den Fall des von uns nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs
für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen |
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einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes
bzw. des dafür vorgesehenen Honorars, maximal jedoch nicht
mehr als 15% |
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des Lieferwertes. |
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(d)
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers/Auftraggebers
wegen eine Lieferverzugs bleiben unberührt. |
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§
8 Gefahrenübergang bei Versendung |
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(a)
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers/Auftraggebers an diesen
Versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller/Auftraggeber,
spätestens mit |
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Verlassen
des Versandtortes die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller/Auftraggeber über. Dies
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gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort
erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. |
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§
9 Eigentumsvorbehalt |
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(a)
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefer- bzw. Beratungsvertrag |
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vor. Dies gilt
auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir
uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurück- |
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zunehmen, wenn der Besteller/Auftraggeber
sich vertragswidrig verhält. |
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(b)
Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum
noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln. Er ist ver- |
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pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-
und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspek- |
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tionsarbeiten
durchgeführt werden, hat der Besteller/Auftraggeber diese
auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht über- |
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gegangen ist, hat uns der Besteller/Auftraggeber unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Ein- |
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griffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu |
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erstatten, haftet der Besteller/Auftraggeber
für den uns entstandenen Ausfall. |
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(c)
Der Besteller/Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers |
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aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Besteller/Auftraggeber schon jetzt
an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages |
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(einschließlich Mehrwertsteuer)
ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der |
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Besteller/Auftraggeber bleibt
zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt |
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davon
unberührt. Wir werden jedoch
die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller/Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein- |
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nahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungs- |
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einstellung vorliegt. |
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(d)
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Besteller/Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag
für uns. In diesem Fall |
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setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers/Auftraggeber an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache
mit anderen, uns |
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nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache |
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zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe
gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung
in der Weise er- |
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folgt, dass die Sache des Bestellers/Auftraggeber
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der
Besteller/Auftraggeber uns anteilmäßig Mit- |
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eigentum
überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung
unserer Forderungen gegen den Besteller/Auf- |
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traggeber tritt der
Besteller auch solche Forderungen
an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit
einem Grundstück gegen einen Dritten |
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erwachsen; wir nehmen
diese Abtretung schon
jetzt an. |
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(e)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers/Auftraggeber freizugeben, soweit ihr Wert die
zu sichernden Forde- |
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Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. |
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§
10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress |
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(a)
Gewährleistungsrechte des Bestellers/Auftraggebers setzen
voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeob- |
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liegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. |
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(b)
Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Fristen nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware
bei unserem Besteller/Auftrag- |
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gebers. Vorstehende
Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß
§ 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere
Fristen zwingend vorschreibt. |
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Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. |
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(c)
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware
einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag, so werden |
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wir die Ware,
vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer
Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung
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innerhalb angemessener
Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender
Regelung ohne Einschränkung unberührt. |
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(d)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller/Auftraggeber
- unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag
zurücktreten oder die |
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Vergütung
mindern. |
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(e)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der |
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Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behand- |
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lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer |
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Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller/Auftraggeber
oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungs- |
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arbeiten
oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche. |
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(f)
Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers wegen der zum Zweck
der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- |
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und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich
an einen anderen Ort als die |
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Niederlassung
des Bestellers/Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn,
die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. |
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(g)
Rückgriffsansprüche des Bestellers/Auftraggebers gegen
uns bestehen nur insoweit, als der Besteller/Auftraggeber mit
seinem Abnehmer keine über die |
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gesetzlich
zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches
des Bestellers/Auftrag- |
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gebers gegen
den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. |
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§
11 Sonstiges |
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(a)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN- |
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Kaufrechts
(CISG). |
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(b)
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftrags- |
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bestätigung
nichts anderes ergibt. |
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(c)
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt. |
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(d)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon |
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unberührt.
Eine sog. salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten
sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich
zulässige Regelung |
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zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.") sollte nicht in den AGBs stehen, |
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sondern als Individualvereinbarung
verhandelt werden. |
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Rodgau,
10/2008, letzte Aktualisierung 05/2010 |
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